Energie

Sie ist ein Bestandteil der Wirtschaftspolitik und von starken Querverbindungen zu

  • Klimapolitik
  • Umweltpolitik
  • Verkehrspolitik
  • Entwicklungspolitik
  • Technologiepolitik
  • Sozialpolitik
  • Außenpolitik
  • Sicherheitspolitik

gekennzeichnet. Die letzten beiden Punkte geben einen Hinweis darauf, dass Energiehandel heute immer mit internationalen Abhängigkeiten verbunden ist, was unbedingt ins Kalkül einzubeziehen ist. Es ist in Westeuropa üblich, dass die Energiewirtschaft mehr oder weniger durch Ge- und Verbote staatlich gelenkt ist, wozu neben der Besteuerung auch gezielte Fördermaßnahmen zählen.

Auf der globalen Ebene geht es in erster Linie um den Zugang zu den fossilen Energieträgern Kohle, Öl und Gas. Ein Grund dafür ist gewiss die nach wie vor erhebliche Erdöl-Abhängigkeit der Wirtschaft im Zusammenwirken mit den Erkenntnissen um das Ölfördermaximum, das nicht nur Preissteigerungen, sondern auch Versorgungsengpässe erwarten lässt.

Wie in der Wirtschaft ganz allgemein spielen auch bei der Energiepolitik Nachfrage und Angebot die entscheidende Rolle. Bei der „nachfrageorientierten Energiepolitik“ werden im Kraftwerks- und Leitungsbereich gezielt Überkapazitäten aufgebaut, um den Menschen Energiesicherheit zu gewähren. Ganz anders gestaltet sich der Ansatz der „angebotsorientierten Energiepolitik“, bei der zunächst analysiert wird, unter welchen Voraussetzungen wie viel Energie überhaupt zur Verfügung steht. Kommt es zu einer Phase der Unterversorgung, greift das sogenannte „Demand Side Management“, indem zum Beispiel Energie nach bestimmten Kriterien zugeteilt wird, Energie eingespart werden muss oder technische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vorgenommen werden. Unter dem Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes wäre der angebotsorientierte Ansatz also zu favorisieren.

Instrumente der Energiepolitik

Die rechtliche Grundlage des Handelns basierte in Deutschland immerhin bis 1998 auf dem Energiewirtschaftsgesetz aus dem Jahre 1935. Demnach durften die Energieerzeuger Versorgungsgebiete festlegen, die dann durch wettbewerbsbeschränkende Verträge so zum Status quo stilisiert worden sind. Erst die EU, man mag sie mögen oder nicht, hat 1998 damit aufgeräumt und die Liberalisierung der Energiemärkte durchgesetzt. Sehr wohl dürfen die EU-Mitgliedsstaaten auf ihren „Gebietsmonopolen“ noch ihre Übertragungs- und Verteilnetze in eigener Regie betreiben.

Energiepolitik in Deutschland

Hierzulande gibt es zum Beispiel die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die auf eine rationellere Energienutzung bei gleichzeitig verändertem Energiemix abzielen. Der Pro-Kopf-Energieverbrauch ist ein wichtiger Indikator, der klar zeigt, dass Deutschland mit größenordnungsmäßig gut 14.000 Petajoule global betrachtet zu den größten Energieverbrauchern gehört. Das kann und darf so nicht bleiben. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bezogen auf den Primärenergieverbrauch (PEV) des Jahres 2008, den PEV in 2020 um 20 Prozent zu senken, im Jahre 2050 sollen es sogar 50 Prozent sein.

Zum Primärenergieverbrauch in Deutschland ein paar Prozentangaben für das Jahr 2009:

  • Mineralöl: 34,7
  • Erdgas beziehungsweise Erdölgas: 21,9
  • Braunkohle: 11,3
  • Kernenergie: 11,0
  • Wasser- und Windkraft: 1,5
  • Andere Erneuerbare Energien: 7,3

(Müll, Klärschlamm, Brennholz, Brenntorf, sonstige Gase)

Das sogenannte Zieldreieck der deutschen Energiepolitik umfasst die Bereiche:

  • Versorgungssicherheit
  • Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
  • Umweltverträglichkeit

Hierüber besteht Konsens mit vielen anderen europäischen Staaten. Allerdings sind die Mittel zur Erreichung der Ziele durchaus umstritten, denn es kommt immer wieder zu Zielkonflikten wie im Fall von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Dazu ein paar Beispiele:

  • Streit um die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie (Atomkonflikt)
  • Völliges Versagen bei der Suche und Entscheidung für einen geeigneten Endlagerstandort für radioaktive Abfälle. Stattdessen strahlen die Castoren seit Jahrzehnten in Wellblechhallen vor sich hin, ein Zustand, der viel unerträglicher ist als das denkbar schlechteste Endlager in der Tiefe.
  • Ein langfristig tragfähiges Energiekonzept zeichnet sich noch immer nicht ab. Zudem ist keine Lösung für eine Begrenzung der Verteuerung der Energiekosten absehbar, weil es am Mut zu einer fairen Verteilung der Lasten fehlt.

Blick über den Tellerrand

Großbritannien verfügt über große Kohle-Reserven sowie über Erdöl und Erdgas. Überdies befördert seine geografische Lage den Betrieb von Windenergieanlagen, sowohl on- als auch offshore. Gemäß Weißbuch zur künftigen Energieversorgung wurde der Strom aus der Kernenergie im Jahre 2003 als relativ zu teuer eingestuft. Unter Tony Blair machten umfängliche Energie-Einsparprogramme Furore und die Erneuerbaren Energien erhielten große Impulse. Dennoch steht das Industrieministerium dazu, dass der zukünftige Energiemix auf moderne Atomkraftwerke nicht verzichten sollte und dies auch nicht kann. Im Jahre 2007 erzeugten 19 zum Teil veraltete Kernreaktoren ungefähr ein Fünftel des britischen Strombedarfs. Allerdings sollten 18 davon bis 2023 abgeschaltet werden.

Zwar exportierte Großbritannien noch bis 2004 Erdöl und vor allem Erdgas, doch die Reserven im dortigen Untergrund schwinden zusehends. Die Regierung geht davon aus, dass schon 2027 der überwiegende Teil des benötigten Erdgases, nämlich circa 90 Prozent, aus dem Ausland importiert werden muss.

Je stärker der Ölpreis nachhaltig steigt, desto attraktiver erscheinen Kernkraftwerke, wenn ein Land eine gewisse Autarkie in Sachen Energieversorgung anstrebt. Doch im März 2011 kam es zu jener verheerenden Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima. Ein Jahr später waren die Baupläne von RWE und E.ON vom Tisch, die in Großbritannien neue Kernkraftwerke vorgesehen hatten.

Im Jahre 2011 war Großbritannien bei Offshore-Windkraft führend. Bis 2020 waren Anlagen mit einer Gesamtleistung von 18 Gigawatt geplant.

In Frankreich produzieren dagegen circa 58 Kernreaktoren in etwa drei Viertel des nationalen Strombedarfs. Dies ist besser im Zusammenhang mit der Historie zu verstehen. Im Jahre 1969 waren beim Atomkommissariat (C.E.A.) noch ungefähr 3.000 Mitarbeiter beschäftigt, da für eine Atomstreitmacht ja die entsprechenden Waffen zusammengebaut werden mussten. Als alles getan war, waren eine Menge Leute unterbeschäftigt.

Da die französische Regierung sowieso ein möglichst hohes Maß an Unabhängigkeit vom Erdöl der USA anstrebte, war es naheliegend, die Atomenergie auch friedlich zu nutzen, das dafür nötige kompetente Arbeiterheer war ohnehin noch vorhanden. Als im Jahre 1971 André Giraud die Leitung des Atomkommissariats übernahm, legte er zugleich die entsprechenden massiven Ausbaupläne vor.

Aber auch in Frankreich schwappte die Welle aus Fukushima übers Land, hinzu kamen die unerwartet hohen Kosten für den Bau des EPR* in Finnland, sodass die französische Energiepolitik durchaus eine Kehrtwende hinlegte. So wurden bis 2016 fünf Offshore-Windparks mit einer Leistung von immerhin 3 GW aufgestellt und bis 2020 wurde eine zusätzliche Offshore-Leistung von 6 GW geplant.

* 1) Elektronenparamagnetische Resonanz; 2) Markenname von Druckwasserreaktoren der dritten Generation, die von Électricité de France, Framatome und Siemens entwickelt wurden.

Bildquellen:

  • https://pixabay.com/de/photos/kraftwerk-atomkraft-atomkraftwerk-2899861/
  • https://pixabay.com/de/photos/windrad-windkraftanlagen-turbinen-5622693/

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Dieser Beitrag wurde an 02.02.2022 erstellt.

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