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Wenn Sie die Überschrift lesen, reiben Sie sich vermutlich die Augen, doch es stimmt: Die unerlaubte, höchst gefährliche (Fehl-)Bedienung eines Atomkraftwerks ist nicht sehr teuer. Die Staatsanwaltschaft Moosbach hat eine amtliche Hausnummer genannt: Es kostet 20.000 Euro.

Was ist geschehen?

Etwas aus Sicht von Fachleuten sehr Gefährliches: Die Betreiber des Kernkraftwerks Obrigheim haben dessen Betrieb fahrlässig und ungenehmigt über Jahre wesentlich geändert.

Technisch handelt es sich um die Funktionsfähigkeit einer vorgesehenen Sicherheitseinspeisung für Notkühlsysteme. Diese verhindert den GAU im ältesten deutschen AKW.

Sie funktionierte schon seit Jahren nicht mehr richtig, doch die verantwortlichen Betriebsleiter nahmen das hin.

Aus „verfahrenstechnischen Gründen“ erschien es ihnen zu aufwendig, die eingeschränkte Funktion:

  • zu melden und
  • zu beseitigen bzw. auf ihre Beseitigung zu drängen – auch wenn das mit einem Abschalten des Blocks (und somit einem hohen finanziellen Aufwand durch Produktionsausfall und Reparaturkosten) verbunden gewesen wäre.

Das ist ungefähr so, als ob Sie mit Ihrem Auto im Winter mit Sommerreifen fahren, weil Ihnen das Geld für den Wechsel fehlt. Motto: Wird schon nix passieren, wenn Sie nur recht vorsichtig unterwegs sind.

Keine strafrechtlichen Folgen

Die Sache wurde gemeldet und untersucht, es folgten Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft.

Nach drei Jahren stellte schließlich die Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft Moosbach) zwei laufende Verfahren wegen des “unerlaubten Betriebs von kerntechnischen Anlagen” gegen die Zahlung einer Geldbuße von 20.000 Euro ein. Zwei Verfahren waren angestrengt worden, weil in der Kontrollzentrale des AKW die Manager und Techniker gemeinschaftlich und damit doppelt versagt hatten.

Die Techniker wussten um diesen Zustand und hatten ihn den Managern gemeldet, sich aber nicht geweigert, die Anlage weiter zu bedienen. Auch waren sie nicht an die Staatsanwaltschaft herangetreten.

Die Manager haben auf ihrer Ebene auf ähnliche Weise versagt. Entdeckt worden war der technische Zustand nur, weil es ihn auch in anderen AKW gab.

Zuerst hatte man ihn im ebenfalls sehr alten AKW Philippsburg festgestellt, danach in anderen EnBW-Atomkraftwerken (was System vermuten lässt).

Überall wurden Ermittlungen eingeleitet, Strafverfahren aber wieder eingestellt. Das geschieht aus juristischer Sicht, um die Gerichte nicht zu überlasten, die Beschuldigten aber auch nicht freizusprechen.

Die Schuldfrage bleibt ungeklärt.

Ebenso wissen wir bis heute nicht, wie gefährlich der technisch mangelhafte Zustand eigentlich war. Wünschenswert wäre daher eine deutlich nachhaltigere juristische Aufarbeitung.

Beitragsbild: fotolia.com – Africa Studio