Castor ist die Marke eines umstrittenen Behälters

Er ist mehrere Tonnen schwer, besteht aus Stahl und Gusseisen und dient dem Transport ausgedienter Brennstäbe aus Atomkraftwerken oder hoch radioaktiver Stoffe aus Wiederaufbereitungsanlagen, die zuvor in Glas eingeschmolzen wurden und deren Bestimmungsort ein Atommüll-Zwischenlager ist, wobei über die Dauer beziehungsweise zeitliche Begrenzung einer solchen Zwischenlagerung niemand befunden hat.

Großeinsatz von Polizeikräften bei jedem Transport garantiert
Die einführenden Worte geben genug Anlass für massive Protestaktionen von Atomkraftgegnern, die solche Transporte nicht einfach so hinnehmen wollen. In der Folge sind jedes Mal Tausende Polizisten zur Sicherung dieser Behälter im Einsatz. Die Kosten dafür betragen fast regelmäßig mehrere Millionen Euro. Zum Beispiel wurden im März 1997 sechs solcher Castor-Behälter zum Zwischenlager bei Gorleben transportiert, was den Steuern zahlenden Menschen in Deutschland circa 56 Millionen Euro kostete. Rund 30.000 Polizisten waren dafür im Einsatz.

Castor ist eine Marke

Der Name wurde mit Bedacht gewählt, denn er steht für „Cask for Storage and Transport of Radioactive Material“. Übersetzt bedeutet dies in etwa „Behälter zur Lagerung (Speicherung) und zum Transport radioaktiven Materials“. Die Castoren werden durch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) herstellt, wobei der Name markenrechtlich geschützt wurde.

Der zylinderförmige Basiskörper besteht aus Sphäroguss, das ist ein spezielles Gusseisen mit Kugelgraphit. Zwischen den zwei Verschlussdeckeln befindet sich leicht-flüchtiges Gas, damit jegliche Undichtigkeit sofort erkannt werden kann.

Es gibt mehrere Castor-Typen. Der V19 hat beispielsweise bei einer Wandstärke von 42 Zentimetern einen Durchmesser von 2,5 Metern und ist sechs Meter lang. Er kann maximal 19 ausgediente Brennelemente aufnehmen. Voll beladen wiegt er circa 126 Tonnen.
Die Brennelemente, die darin gelagert werden, sind 400 bis 500 Grad heiß. Deshalb sind die Behälter mit Kühlrippen ausgestattet. Auf diese Weise ist dafür gesorgt, dass die Temperatur an ihrer Oberfläche die 85-Grad-Marke nicht übersteigt. Sogenannte Moderatorenstäbe in den Behälterwänden dienen der Ausbremsung von Gamma- und Neutronenstrahlung.

Die Castoren des Typs HAW 20/28 CG dienen der Überführung von Atommüll, der von der Wiederaufbereitungsanlage La Hague aus Frankreich zu uns kommt. Die Abkürzung HAW steht für „High Active Waste” (hochaktiver Abfall). Durch die dortige Wiederaufbereitung unserer alten Brennstäbe entsteht radioaktiver Müll, der mit Glas verschmolzen wird und dann in solche Stahlzylinder kommt. Die Zahlen 20/28 bedeuten, dass entweder 20 oder 28 Glaskokillen im Castor-Behälter untergebracht werden können.

Crashtests sind Pflicht

Jeder Castor-Typ wird im Rahmen eines Zulassungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) auf Herz und Nieren getestet. Dabei geht es vor allem darum, die meisten möglichen Situationen bei Transportunfällen zu simulieren. Die Wichtigsten sind Feuer- und Sturzprüfungen wie der Aufprall auf ein Betonfundament aus neun Metern Höhe. Atomkraftgegnern reichen derartige Tests aber bei Weitem nicht aus, da beispielsweise gezielte terroristische Anschläge nicht ausgeschlossen werden können.

Wo werden die beladenen Castoren gelagert?

Die zentralen deutschen Zwischenlager befinden sich bei Ahaus (Nordrhein-Westfalen), Gorleben (Niedersachsen) und Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern). Alle Brennelemente, die einer Endlagerung zugeführt werden sollen, müssen zunächst bis zu 40 Jahre oberirdisch gelagert werden, um so weit herunter zu kühlen, dass sie überhaupt in einem Endlager eingelagert werden können.

Das Zwischenlager bei Ahaus hat eine Kapazität von 4.200 Tonnen. Bis ins Jahr 1995 wurden dort 305 Behälter gelagert, wozu 57 Castor-Transporte nötig waren. Im gleichen Jahr fingen die Lieferungen nach Gorleben überhaupt erst an, obwohl das Lager dort bereits 1983 fertiggestellt worden war.

Ein Grund der enormen Verzögerungen waren langwierige atomrechtliche Verhandlungen zwischen dem Bund und der niedersächsischen Landesregierung. Im November 2002 wurden zwölf Castor-Behälter nach Gorleben gebracht. Zu diesem Zeitpunkt waren erst 32 Stellplätze von insgesamt 420, die eine maximale Kapazität von 3.800 Tonnen Atommüll darstellen, belegt.

„Wir stellen uns quer“

Die ländliche Bevölkerung im Wendland (Landkreis Lüchow-Dannenberg) war alles andere als amüsiert über die beschlossene Verstrahlung ihrer Heimat so dicht am ehemaligen Eisernen Vorhang.

Noch heute trifft man im Wendland ab und an auf jene gelben Holzkreuze, die das Querstellen der Anwohner symbolisieren sollten. In der Zeit von Mai 1998 bis Januar 2000 waren die Castor-Transporte verboten als Folge einer Veröffentlichung, die über „radioaktive Verunreinigungen“ berichtete, die schon seit Mitte der 1980er-Jahre im Bereich der Behälter, der Lkws und der Waggons festgestellt worden waren. Dabei war der zulässige Grenzwert von 4 Bq (Becquerel) immer wieder weit überschritten worden. Einzelne „Hotspots” erreichten sogar bis zu 100.000 Bq.

Im Jahre 2005 wurde das Atomgesetz novelliert. Demnach ist nun der Transport abgebrannter Brennstäbe zur Wiederaufbereitung verboten. Erlaubt sind aber Castor-Transporte, die anderswo schon aufbereiteten Atommüll nach Deutschland zurückführen.

Um die zentralen Zwischenlager zu entlasten und gewiss auch, um dem ständigen Unmut der Bürgerinnen und Bürger zu entkommen, wurden die Kernkraftwerksbetreiber per Atomgesetz von 2002 verpflichtet, (eigene) Zwischenlager in unmittelbarer Nähe der Atomkraftwerke, meistens sogar auf dem firmeneigenen Gelände, zu errichten.

Die erste Genehmigung für ein derartiges dezentrales Zwischenlager ging im November 2002 an das Kernkraftwerk Emsland in Lingen und schon einen Monat später erhielt das Kraftwerk Grohnde eine solche Erlaubnis. Heute gibt es inzwischen zwölf Zwischenlager neben den Atomkraftwerken. Mit einer weiteren Genehmigung ist in Bälde zu rechnen.

Bedeutet dies das Ende des jahrzehntelangen Atommüll-Konflikts?

Im Jahre 2017 wurde das Standortauswahlgesetz (StandAG) verabschiedet. Damit wollte man sozusagen vorrücken auf LOS und einen totalen Neuanfang machen, weil unter anderem eine Endlagerung im Salzstock Gorleben gegen den Widerstand der Bevölkerung auch juristisch immer aussichtsloser geworden ist.

Gesucht werden soll damit nach einem verantwortbaren Standort für eine dauerhafte Lagerung hoch radioaktiver Abfälle, der über so dichte geologische Barrieren verfügt, dass der Austritt von Strahlung in die Umwelt nach dem Stand der Wissenschaft mindestens eine Million Jahre lang sicher ausgeschlossen werden kann.

Es ist allen Beteiligten völlig klar, dass die Endlagerung des Atommülls am Ende sehr viel mehr kosten wird als jene 24 Milliarden Euro, die die Kraftwerksbetreiber dafür in einen staatlichen Fonds eingezahlt haben. Da wir wohl heute schon davon ausgehen können, dass sich die Betreiber mit Händen und Füßen gegen ein Nachschießen von Geld wehren werden, wird am Ende wieder der Steuerzahler die Melkkuh der Nation sein.

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